Hey, schön, dass du dich mit dem Thema Schießsport beschäftigst! Mit diesem Formular beantragst du eine Ausnahmegenehmigung für dein Kind, damit es bereits vor dem 12. Geburtstag mit bestimmten Luftdruckwaffen in einem genehmigten Schießstand trainieren darf.
Grundsätzlich ist das Schießen mit solchen Waffen erst ab 12 Jahren erlaubt. Eine Ausnahme kann aber unter bestimmten Voraussetzungen ab 10 Jahren erteilt werden – vorausgesetzt, das Kind ist geistig und körperlich geeignet und wird von speziell geschulten Betreuern angeleitet.
Der Antrag wird an die zuständige Kreisverwaltungsbehörde oder das Landratsamt geschickt und muss neben der Bestätigung des Vereins gegebenenfalls auch eine ärztliche Bescheinigung enthalten. Falls du Fragen hast, hilft dir der Verein oder die Behörde gerne weiter.
Viel Erfolg! 🎯