Antrag für Ausnahmegenehmigung Alterserfordernis

Hey, schön, dass du dich mit dem The­ma Schieß­sport beschäf­tigst! Mit die­sem For­mu­lar bean­tragst du eine Aus­nah­me­ge­neh­mi­gung für dein Kind, damit es bereits vor dem 12. Geburts­tag mit bestimm­ten Luft­druck­waf­fen in einem geneh­mig­ten Schieß­stand trai­nie­ren darf.

Grund­sätz­lich ist das Schie­ßen mit sol­chen Waf­fen erst ab 12 Jah­ren erlaubt. Eine Aus­nah­me kann aber unter bestimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ab 10 Jah­ren erteilt wer­den – vor­aus­ge­setzt, das Kind ist geis­tig und kör­per­lich geeig­net und wird von spe­zi­ell geschul­ten Betreu­ern ange­lei­tet.

Der Antrag wird an die zustän­di­ge Kreis­ver­wal­tungs­be­hör­de oder das Land­rats­amt geschickt und muss neben der Bestä­ti­gung des Ver­eins gege­be­nen­falls auch eine ärzt­li­che Beschei­ni­gung ent­hal­ten. Falls du Fra­gen hast, hilft dir der Ver­ein oder die Behör­de ger­ne wei­ter.

Viel Erfolg! 🎯