Um minderjährige SchützInnen in unserem Verein aufnehmen zu können, ist gemäß § 27 WaffG Ihre Einverständniserklärung erforderlich. Diese dient dazu, sicherzustellen, dass Sie als Erziehungsberechtigte mit der Teilnahme Ihres Kindes am Schießsport einverstanden sind und die gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Waffen erfüllt werden.