Einverständniserklärung gemäss § 27 WaffG

Um min­der­jäh­ri­ge Schüt­zIn­nen in unse­rem Ver­ein auf­neh­men zu kön­nen, ist gemäß § 27 WaffG Ihre Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung erfor­der­lich. Die­se dient dazu, sicher­zu­stel­len, dass Sie als Erzie­hungs­be­rech­tig­te mit der Teil­nah­me Ihres Kin­des am Schieß­sport ein­ver­stan­den sind und die gesetz­li­chen Vor­ga­ben zum Umgang mit Waf­fen erfüllt wer­den.