Anmeldung zur 35. Echinger Gemeindemeisterschaft im Luftgewehrschießen

Anmel­dung und Bestä­ti­gung des Schieß­ta­ges bit­te bis spä­tes­tens

15. Dezem­ber 2023

an Robert Lach­ner (0176/34640748).

Der jewei­li­ge Schieß­ter­min wird indi­vi­du­ell mit­ge­teilt oder ist hier auf der Web­site ersicht­lich.

Bit­te auch die Teil­nah­me­be­din­gun­gen beach­ten

Die Anmel­dung kann auch ger­ne per E‑Mail (gemeindemeisterschaft@eichenlaub-haunwang.de) erfol­gen bevor­zugt aber über das nach­fol­gen­de For­mu­lar.

Bit­te akti­vie­re Java­Script in dei­nem Brow­ser, um die­ses For­mu­lar fer­tig­zu­stel­len.
gewähl­ter Mann­schafts­na­me zur Gemein­de­meis­ter­schaft
Mann­schafts­füh­rer
zur Wett­be­werbs­kom­mu­ni­ka­ti­on
für evtl. Rück­fra­gen
Orts­teil zur bes­se­ren Zuord­nung
2. Schütze/Teilnehmer
Orts­teil zur bes­se­ren Zuord­nung
3. Schütze/Teilnehmer
Orts­teil zur bes­se­ren Zuord­nung
4. Schütze/Teilnehmer
Orts­teil zur bes­se­ren Zuord­nung
5. Schütze/Teilnehmer
Orts­teil zur bes­se­ren Zuord­nung
6. Schütze/Teilnehmer
Orts­teil zur bes­se­ren Zuord­nung
Teil­nah­me­be­din­gun­gen
Teil­nah­me­be­din­gun­gen:

1. Jede Mann­schaft besteht aus 6 Schüt­zen; die bes­ten 5 Schüt­zen wer­den in die Mann­schafts­wer­tung ein­be­zo­gen. Eine Mann­schaft kann grund­sätz­lich auch mit 5 Schüt­zen antre­ten.

2. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Bür­ger mit Erst- oder Zweit­wohn­sitz in der Gemein­de Eching. Zudem wird pro Mann­schaft ein Schüt­ze mit Wohn­sitz außer­halb der Gemein­de Eching zuge­las­sen.

3. Schüt­zen, die im Jahr 2023 aktiv im Schüt­zen­gau geschos­sen haben (Luft­ge­wehr Stan­dard ste­hend, außer gele­gent­li­cher Aus­hil­fe), dür­fen nicht mehr in einer Mann­schaft antre­ten. Für sie wird ein eige­ner Wett­be­werb (Akti­ven­po­kal) durch­ge­führt.

4. Jeder Teil­neh­mer darf nur in einer Mann­schaft bzw. in einem Wett­be­werb star­ten.

5. Teil­neh­men darf jeder Schüt­ze, der das 16. Lebens­jahr voll­endet hat.

6. Der Ein­satz pro Schüt­ze beträgt 30,– Euro (Schie­ßen, Tei­ler­po­kal, Schüt­zen­ball, Essen und die Prei­se der Gemein­de­meis­ter­schaft). Die Ein­la­ge für die Mann­schaft (6 Schüt­zen) ist in einem Betrag in bar bei der Start­kar­ten­ver­ga­be zu bezah­len.

7. Jeder Schüt­ze hat zum Wett­kampf­zeit­punkt maxi­mal 100 Pro­be­schüs­se. Im Wett­be­werb hat jeder Schüt­ze 10 Schuss, wobei jeder Schuss inner­halb des Mess­rah­mens gewer­tet wird.

8. Für alle Teil­neh­mer gilt die Dis­zi­plin: Luft­ge­wehr Stan­dard ste­hend. (Teil­neh­mer mit kör­per­li­cher Ein­schrän­kung indi­vi­du­ell mit der Sport­lei­tung abge­spro­chen, abwei­chend.) Die Wer­tung erfolgt in einer kom­bi­nier­ten Ring-/Tei­ler­wer­tung. Bei 10 Schuss kön­nen maxi­mal 100 Rin­ge erzielt wer­den. Aus dem bes­ten Schuss der Serie wird der so genann­te Tei­ler (Dif­fe­renz Tref­fer zur abso­lu­ten Schei­ben­mit­te) ermit­telt. Das End­ergeb­nis ergibt sich aus dem Tei­ler plus der Dif­fe­renz aus maxi­mal mög­li­cher Ring­zahl und den tat­säch­lich erziel­ten Rin­gen. Die Mann­schaft mit der gerings­ten Punkt­zahl von 5 gewer­te­ten Schüt­zen gewinnt. Was hier einer­seits etwas kom­pli­ziert klingt eröff­net ande­rer­seits auch den etwas schwä­che­ren Schüt­zen die Mög­lich­keit, durch einen guten Tei­ler ent­schei­dend zum Mann­schaft­er­geb­nis bei­zu­tra­gen:

9. Die Sie­ger­mann­schaft erhält zusätz­lich zu den Sach­prei­sen den von Alt­bür­ger­meis­ter Albert Rosen­wirth gestif­te­ten Wan­der­po­kal und kann die­sen für ein Jahr in Besitz neh­men. Der Wan­der­po­kal bleibt Eigen­tum der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang.

10. Die akti­ven Schüt­zen schie­ßen gleich­zei­tig mit den Mann­schaf­ten. Die Wer­tung erfolgt nach DSB-Wer­tung (Rin­g/­Tei­ler-Wer­tung). Der Sie­ger erhält den von Adolf Feld­mai­er gestif­te­ten Wan­der­po­kal. Die­ser Pokal geht in den Besitz des Schüt­zen über der ihn 3 x ohne Unter­bre­chung oder 5 x ins­ge­samt gewinnt. Teil­nah­me­be­rech­tigt sind Ver­eins­mit­glie­der der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang, auch wenn sie kei­nen Wohn­sitz in der Gemein­de Eching haben.
Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung zur Ver­ar­bei­tung per­so­nen­be­zo­ge­ner Daten (kopie­ren)
Ich erklä­re mich damit ein­ver­stan­den, dass im Rah­men der Gemein­de­meis­ter­schaft 2024 Bil­der und/oder Vide­os von den Teil­neh­me­rIn­nen erstellt und zur Ver­öf­fent­li­chung
• auf der Web­site der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang (eichenlaub-haunwang.de)
• in (Print-)Publikationen der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang
• in sozia­len Medi­en-Accounts der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang
ver­wen­det und zu die­sem Zwe­cke auch abge­spei­chert wer­den dür­fen.

Des Wei­te­ren wer­den wei­te­re per­so­nen­be­zo­ge­ne Daten (Adress- und Mann­schafts­da­ten) im Rah­men des Wett­be­wer­bes erho­ben.

Die erho­be­nen Daten die­nen aus­schließ­lich der Öffent­lich­keits­ar­beit der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang e.V. sowie der Durch­füh­rung des Wett­be­wer­bes.

Ich bin mir dar­über im Kla­ren, dass Fotos und/oder Vide­os im Inter­net von belie­bi­gen Per­so­nen abge­ru­fen wer­den kön­nen. Es kann trotz aller tech­ni­scher Vor­keh­run­gen nicht aus­ge­schlos­sen wer­den, dass sol­che Per­so­nen die Fotos und/oder Vide­os Wei­ter­ver­wen­den oder an ande­re Per­so­nen wei­ter­ge­ben.

Ich habe die umsei­ti­gen Hin­wei­se gemäß Art. 13 DSGVO gele­sen und ver­stan­den.

Die­se Ein­ver­ständ­nis­er­klä­rung ist frei­wil­lig und kann gegen­über den Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang jeder­zeit mit Wir­kung für die Zukunft wider­ru­fen wer­den. Sind die Auf­nah­men im Inter­net ver­füg­bar, erfolgt die Ent­fer­nung, soweit dies dem Ver­ein mög­lich ist.
Hin­wei­se zum Daten­schutz
Daten­schutz­hin­wei­se hin­sicht­lich der Her­stel­lung und Ver­wen­dung von Foto- und/oder Video­auf­nah­men gemäß Art. 13 DSGVO

1. Name und Kon­takt­da­ten des Ver­ant­wort­li­chen:
Ver­ant­wort­lich für die Daten­ver­ar­bei­tung ist
Robert Lach­ner, 1. Schüt­zen­meis­ter

2. Zweck der Ver­ar­bei­tung:
Die Fotos und/oder Vide­os sowie Adress­da­ten die­nen aus­schließ­lich der Öffent­lich­keits­ar­beit der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang
e.V. sowie der Durch­füh­rung des aktu­el­len Wett­be­werbs.

3. Rechts­grund­la­gen der Ver­ar­bei­tung:
Die Ver­ar­bei­tung von Fotos und/oder Vide­os (Erhe­bung, Spei­che­rung und Wei­ter­ga­be an Drit­te, s. unter 5.) erfolgt auf­grund aus­drück­li­cher Ein­wil­li­gung des/der Per­so­nen­sor­ge­be­rech­tig­ten bzw. des/der Betrof­fe­nen, mit­hin gemäß Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be a

DSGVO. Die Ver­öf­fent­li­chung aus­ge­wähl­ter Bild­da­tei­en in (Print)Publikationen des Ver­an­stal­ters sowie in sozia­len Medi­en o.ä. ist

für die Öffent­lich­keits­ar­beit des Ver­an­stal­ters erfor­der­lich und dient damit der Wahr­neh­mung berech­tig­ter Inter­es­sen der Betei­lig­ten, Art. 6 Abs. 1 Buch­sta­be f DSGVO.

4. Kate­go­rien von Emp­fän­ge­rIn­nen der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten:
Die Daten wer­den nicht an Drit­te wei­ter­ge­ben, außer im Rah­men der Durch­füh­rung des Wett­be­werbs.
Zu Zwe­cken der Öffent­lich­keits­ar­beit wer­den sie ggf. auf der Web­site der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang e.V. sowie in sozia­len
Medi­en Accounts o.Ä. ver­öf­fent­licht.

5. Dau­er der Spei­che­rung der per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten:
Adress­da­ten, Fotos- und/oder Vide­os, wel­che für die Zwe­cke der Öffent­lich­keits­ar­beit des der Eichen­laub­schüt­zen Haun­wang e.V.

gemacht wer­den, wer­den vor­be­halt­lich eines Wider­rufs der Ein­wil­li­gung des/der Betrof­fe­nen auf unbe­stimm­te Zeit zweck­ge­bun­den gespei­chert.

6. Wider­rufs­recht bei Ein­wil­li­gung:
Die Ein­wil­li­gung zur Ver­ar­bei­tung der Daten kann jeder­zeit für die Zukunft wider­ru­fen wer­den. Die Recht­mä­ßig­keit, der auf­grund
der Ein­wil­li­gung bis zum Wider­ruf erfolg­ten Daten­ver­ar­bei­tung wird durch die­sen nicht berührt.

7. Betrof­fe­nen­rech­te:


Nach der Daten­schutz­grund­ver­ord­nung ste­hen Ihnen fol­gen­de Rech­te zu:

1. Wer­den ihre per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet, so haben sie das Recht Aus­kunft über die zu ihrer Per­son gespei­cher­ten Daten zu erhal­ten. (Art. 15 DSGVO)

2. Soll­ten unrich­ti­ge per­so­nen­be­zo­ge­nen Daten ver­ar­bei­tet wer­den, steht Ihnen ein Recht auf Berich­ti­gung zu (Art. 16
DSGVO)

3. Lie­gen die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen vor, so kön­nen Sie die Löschung oder Ein­schrän­kung der Ver­ar­bei­tung ver­lan­gen sowie Wider­spruch gegen die Ver­ar­bei­tung ein­le­gen (Art. 17, 18, 21 DSGVO)

4. Wenn Sie in die Daten­ver­ar­bei­tung ein­ge­wil­ligt haben oder ein Ver­trag zur Daten­ver­ar­bei­tung besteht und die Daten­ver­ar­bei­tung mit­hil­fe auto­ma­ti­sier­ter Ver­fah­ren durch­ge­führt wird, steht Ihnen gege­be­nen­falls ein Recht auf Daten­über­trag­bar­keit zu. (Art. 20 DSGVO)

Soll­ten Sie von den genann­ten Rech­ten Gebrauch machen, prüft der/die Ver­ant­wort­li­che, ob die gesetz­li­chen Vor­aus­set­zun­gen hier­für vor­lie­gen. Wei­ter­hin besteht ein Beschwer­de­recht bei der Lan­des­be­auf­trag­ten für Daten­schutz des Lan­des Bay­ern.